Verschwiegenheitserklärung
Fassung vom 17. Oktober 2026
Der geschützte Bereich von glukoskop.de, glukoskop.com und glukoskop.info zeigt, wie das Glukoskop aufgebaut ist und was es kann. Er steht nur Personen offen, denen Daniel Neubauer persönlich einen Zugang gegeben hat. Wer sich anmeldet, sagt mit dem Häkchen auf der Anmeldeseite zu, das dort Gezeigte für sich zu behalten. Die folgenden Punkte regeln das genauer.
1. Wer mit wem
Diese Vereinbarung gilt zwischen Daniel Neubauer, Kreienhöfen 63, 33102 Paderborn („Anbieter“), und der Person, für die der Zugang angelegt wurde („Sie“).
2. Was vertraulich ist
Vertraulich ist alles, was Sie im geschützten Bereich sehen oder daraus erfahren. Dazu gehören:
- Konzept, Aufbau und Funktionen des Glukoskops und der zugehörigen App,
- Auswertungen, Berichte, Diagramme und Bildschirmansichten, auch wenn sie mit Beispielwerten gefüllt sind,
- die technische Umsetzung, also Datenwege, Abläufe, Server, Schutz- und Sicherungskonzept,
- Texte, Gestaltung und Abbildungen,
- Ihre Zugangsdaten.
3. Wozu Sie die Inhalte nutzen dürfen
Sie dürfen die Inhalte lesen, um sich über das Glukoskop zu informieren und sich mit dem Anbieter darüber auszutauschen. Jede andere Nutzung braucht seine vorherige Zustimmung. Eine E-Mail oder Nachricht genügt dafür.
4. Was Sie nicht tun
- Inhalte an andere weitergeben, zeigen oder veröffentlichen, auch nicht in Auszügen,
- Bildschirmfotos, Fotos, Aufnahmen, Ausdrucke oder sonstige Kopien anfertigen,
- die Inhalte verwenden, um das Glukoskop oder Teile davon nachzubauen oder ein eigenes oder fremdes Angebot darauf aufzubauen,
- Ihre Zugangsdaten weitergeben oder andere mit Ihrem Zugang hineinlassen.
Wenn Sie vermuten, dass jemand anderes Ihre Zugangsdaten kennt oder Inhalte nach außen gelangt sind, sagen Sie dem Anbieter bitte sofort Bescheid. Der Zugang wird dann gesperrt und neu vergeben.
5. Was nicht darunter fällt
Die Pflicht gilt nicht für Informationen,
- die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass Sie diese Vereinbarung verletzt haben, etwa die öffentliche Startseite,
- die Sie nachweislich schon vorher rechtmäßig kannten oder unabhängig davon selbst erarbeitet haben,
- die Sie aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenlegen müssen. Geben Sie dem Anbieter dann vorher Bescheid, soweit das erlaubt ist, und legen Sie nur das Nötige offen.
Sie dürfen Inhalte außerdem Beratern zeigen, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, etwa einer Anwältin oder einem Steuerberater, soweit das für Ihre eigene Beratung nötig ist.
6. Wie lange die Pflicht gilt
Die Pflicht beginnt mit Ihrer ersten Anmeldung und endet drei Jahre nach Ihrer letzten Anmeldung. Schutzrechte, die schon nach dem Gesetz bestehen, bleiben davon unberührt, etwa das Urheberrecht oder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
7. Rechte an den Inhalten, Zugang
Mit dem Zugang erhalten Sie keine Rechte an den Inhalten. Alle Rechte bleiben beim Anbieter. Es gibt keinen Anspruch auf einen Zugang. Der Anbieter kann ihn jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Falls Sie mit seiner Zustimmung Kopien angefertigt haben, löschen Sie diese auf seine Bitte hin.
8. Zustimmung und neue Fassungen
Sie stimmen dieser Erklärung zu, indem Sie bei der Anmeldung das Häkchen setzen. Ohne Häkchen ist keine Anmeldung möglich. Festgehalten werden dabei Ihr Zugangsname, der Zeitpunkt und die Fassung dieser Erklärung, Näheres im Datenschutzhinweis. Bekommt die Erklärung eine neue Fassung, werden alle bestehenden Anmeldungen beendet und Sie stimmen bei der nächsten Anmeldung neu zu.
9. Schluss
Es gilt deutsches Recht. Bei Verstößen gelten die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz. Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart. Ergänzungen und Änderungen brauchen die Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam.